Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.amz.partners der AMZ Arbeits- und sozialmedizinisches Zentrum Mödling Gesellschaft m.b.H. ist bemüht, ihre Inhalte im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung berücksichtigt darüber hinaus die Vorgaben des seit 28. Juni 2025 in Kraft befindlichen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), sofern diese auf unser Unternehmen Anwendung finden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.amz.partners.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Einzelne Elemente weichen derzeit noch ab, wie unten beschrieben.
Die letzte Evaluierung wurde am 02. Oktober 2025 durch eine interne Prüfung durchgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Formularelemente: Einige Formularfelder sind noch nicht korrekt mit
label
-Elementen verknüpft, was die Bedienbarkeit mit Screenreadern einschränken kann.
Diese Barrieren sind bekannt und werden zeitnah behoben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02. Oktober 2025 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder möchten Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website einholen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
AMZ Arbeits- und sozialmedizinisches Zentrum Mödling Gesellschaft m.b.H.
Rathausplatz 3
2351 Wiener Neudorf
Österreich
Tel.: +43 2236 229 14 20
E-Mail:
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.